Veranstaltungshaftpflicht
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Mit der Veranstaltungshaftpflichtversicherung werden kurzfristige Risiken, wie eine einmalige Veranstaltung, abgesichert. Damit sichert sich der Veranstalter für den Fall eines Schadens ab.
Versicherungsschutz:
Der Versicherungsschutz reicht über die gesamte Dauer der Veranstaltung und gilt auch für die Vor- und Nacharbeiten für Personen- und Sachschäden. Versichert wird die gesetzliche Haftpflicht aus der Veranstaltung.
Mitversichert sind:
Verkehrssicherungspflichten im Hinblick auf die Veranstaltung
Bewachung und Sicherung der Veranstaltung
Auf- und Abbau von zur Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen oder Technik
Werbeeinrichtungen wie Transparente, Leuchtröhren oder Werbetafeln
Besitz oder Verwendung von Kränen oder dergleichen.
Deckungssumme:
Um vor den finanziellen Folgen von Schäden zu schützen, wird eine Versicherungssumme je Versicherungsfall in Höhe von 3.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden empfohlen. Diese Versicherungssummen sind gleichzeitig der Höchstbetrag für alle Versicherungsfälle während der Versicherungsdauer.
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