Unfallrente
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Wenn Versicherte durch einen Unfall eine bleibende Invalidität von mehr als 50 % erleiden, zahlt die Unfallrentenversicherung eine monatliche Rente. Das würde dem Verlust eines Auges oder Armes entsprechen. Sie kann die Unfallversicherung ergänzen, da sie im Versicherungsfall ein regelmäßiges Zusatzeinkommen bis zum Lebensende bezahlt.
Leistungen:
Die Unfallrentenversicherung zahlt nach Feststellung des Grades der bleibenden Gesundheitsschädigung (muss über 50 % betragen) lebenslang eine monatliche Rente. Sie wird rückwirkend ab dem Monat bezahlt, in dem der Unfall passiert ist. Es ist egal, ob der Versicherte seinen Beruf weiter ausüben kann.
Versicherungsschutz:
Die Höhe der Rente wird vertraglich vereinbart. Die Anpassung an die steigenden jährlichen Lebenshaltungskosten ist in den Verträgen meistens vorgesehen. In der Regel ist es eine 5 %-ige Beitragssteigerung im Jahr. Der Versicherte kann die Dynamikoption jederzeit widerrufen, sollte ihm die finanzielle Belastung zu hoch werden. Da die Unfallrente Einkommenseinbußen ausgleichen soll, ist es sinnvoll, keine Rentenhöhe unter 1.000 € pro Monat zu vereinbaren.
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