Rürup Rente

private Rürup Rente für sicheres Leben im AlterDie Rürup Rente ist eine äußerst wichtige und daher auch beratungsintensive Versicherung. Wir empfehlen deshalb vor dem direkten Online Abschluß eine Beratung durch einen unserer Experten. Dieser wird Ihnen unverbindlich auf Sie zugeschnittene Angebote zusenden oder Sie in einem persönlichen Gespräch beraten.

Anfrage zur Rürup Rente

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Hinweise zur Rürup Rente

Die staatlich geförderte Rürup-Rente ist eine Basisrente, die nach dem Ökonom Bert Rürup benannt ist. Diese Art der Altersvorsorge gibt es seit dem Jahr 2005.

Beiträge und deren Absetzbarkeit:
Die Rürup-Beiträge können zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Während der Ansparphase können so Alleinstehende maximal 20.000 Euro ansetzen, verheiratete Steuerpflichtige den doppelten Betrag. Im Jahr 2005 waren davon 60 % steuerlich absetzbar. Dieser Anteil steigt bis zum Jahr 2025 jährlich um 2 Prozentpunkte.

Rentenbesteuerung:
Während der Rentenphase sind Rentenleistungen, die bis zum Jahr 2040 ausgezahlt werden, nur begrenzt steuerpflichtig. Dabei wird der steuerfreie Anteil zu Beginn des Rentenbezuges bereits als fester Betrag festgelegt. Ab 2040 müssen die dann erstmals ausgezahlten Rürup-Renten voll versteuert werden.

Personenkreis:
Die Rürup-Rente ist vor allem für gut verdienende Arbeitnehmer, Selbstständige oder andere Personen, die nicht gemäß der Riester-Rente zulagenberechtigt sind, interessant.

Leistungen:
Ähnlich wie bei der Riester-Rente gibt es auch hier kein Kapitalwahlrecht. Die Rürup-Rente darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, es sind lebenslange Rentenzahlungen. In der Ansparphase sind die Beiträge steuerlich absetzbar.

Zusatzversicherungen:
Neben der Rürup-Rente können steuerlich geförderte Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Das sind die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Hinterbliebenenversicherung. Diese kann sehr sinnvoll sein, da die Rürup-Rente ebenso wie die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vererbbar ist und nach dem Tod verfällt.

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