Reisekrankenversicherung
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Schnell kann die schönste Zeit des Jahres, der Urlaub ins Ausland, durch ein unvorhergesehenes Ereignis nicht nur schmerzlich, sondern auch teuer werden. Die Reisekrankenversicherung ist hierfür gedacht und muss immer vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Sie übernimmt die Kosten nicht aufschiebbarer medizinischer Versorgung im Ausland und erforderlichenfalls den Rücktransport nach Deutschland. In der Regel kommen die deutschen Kassen dafür nicht auf.
Versicherungsschutz:
Die Reisekrankenversicherung unterscheidet Versicherte, die wenig reisen, ihnen reicht eine Versicherung für mehrere Tage und Versicherte, die häufig ins Ausland reisen. Für sie ist eine Dauer-Reisekrankenversicherung empfehlenswert. Sie schützt den Versicherten im Ausland für Reisen, die durchgehend nicht länger als 6 Wochen dauern.
Leistungen:
Versichert ist weltweit der Arztbesuch im Ausland, die ambulante ärztliche Heilbehandlung ebenso wie ein Krankenhausaufenthalt, eine Operation, ein Rücktransport, auch Überführungskosten bei Tod der versicherten Person in den Heimatort. Der Patient wird wie ein Privatpatient behandelt. Für die meisten Kosten muss er selbst aufkommen, da die gesetzliche Krankenkasse nur einen kleinen Teil der Kosten übernimmt. Eine private Krankenversicherung reicht deshalb nicht aus, weil diese Versicherungen meist den Rücktransport nicht bezahlen und eine Selbstbeteiligung verlangen.
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