Praxisausfallversicherung
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Die Dienstausfallversicherung für Selbständige und Freiberufler hilft bei Krankheit, Unfall und Sachschaden. In vielen Fällen ist das Geschäft eng mit der Person selbst verbunden, sodass der Erfolg und Fortbestand des Geschäfts von der persönlichen Anwesenheit des Firmeninhabers abhängig ist.
Versicherungsschutz:
Sinnvolle Absicherung für Freiberufler und Selbständige mit hohen monatlichen Kosten. Die Versicherungssumme wird nach der betriebswirtschaftlichen Abrechnung des vorangegangenen Jahres berechnet.
Leistungen:
Die Praxisausfallversicherung ersetzt im Falle einer krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit des Firmeninhabers oder auch bei einer durch Wasser, Hagel, Sturm, Brand, Einbruch verursachten Betriebsunterbrechung (muss vorher im Vertrag vereinbart sein) die fortlaufenden Praxis- oder Kanzeikosten. Diese sind Miete, Strom, Wasser, Leasingraten, Versicherungen, Personalkosten, der entgangene Gewinn usw. Viele Anbieter übernehmen auch die Kosten für einen Vertreter für bis zu einem Jahr.
Personenkreis:
Selbstständige und Freiberufler, wie Gutachter, Unternehmensberater, Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare, Psychotherapeuten, Psychologen, Zahnärzte, Ärzte, Heilpraktiker.
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