Haus- und Grundstückshaftpflicht
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Der Eigentümer eines Hauses oder (unbebauten) Grundstücks haftet für alle daraus entstehenden Risiken. Der Versicherungsbeitrag berechnet sich nach dem Mietwert oder der Anzahl der Wohnungen. Wie bei der Vermieterhaftpflicht Versicherung haftet auch hier der Besitzer aufgrund der Verkehrssicherungspflicht für die bauliche Instandhaltung des Objektes sowie für das Reinigen der Gehwege, das Schneeräumen und Streuen. Vernachlässigt er seine Pflichten, muss der Hauseigentümer den Schadenersatz selbst leisten.
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