Glasversicherung
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Die sogenannte Glasbruchversicherung kann einzeln oder in Verbindung mit einer Hausratversicherung abgeschlossen werden. Sie gehört nicht zu den existentiell wichtigen Versicherungen, ist allerdings eine durchaus sinnvolle Ergänzung.
Versicherungsschutz:
Versichert sind Gebäude- und Mobiliarverglasungen. Zu den Gebäudeverglasungen zählen z. B. die Glasscheiben von Türen, Fenster, Terrassen, Balkonen, Dächern, Duschkabinen. Zu den Mobiliarverglasungen zählen z. B. die Glasscheiben von Schränken, Vitrinen, Bildern, Spiegelflächen, Glasplatten, Öfen, Elektro- und Gasgeräten.
Leistungen:
Es ist unerheblich, wie der Glasbruch entstanden ist. Er wird von der Glasbruchversicherung ersetzt. Zu beachten ist, dass Haushaltsgläser des täglichen Gebrauchs nicht versichert sind. Das sind z. B. Trinkgläser, Glasschüsseln oder Blumenvasen. Bei größeren Glasflächen muss der Versicherungsschutz speziell vereinbart werden.
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