Bootsversicherung
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Bei der Bootsversicherung muss man zwischen der Bottshaftpflichtversicherung und der Bootskaskoversicherung unterscheiden. Der Tarif richtet sich nach der exakten Einstufung des Fahrtgebietes, weil das Risiko von den Regionen abhängig ist.
Bootshaftpflichtversicherung:
Diese Haftpflichtversicherung für Boote tritt für Schäden ein, die Dritten gegenüber entstehen. Sie ist zwingend, weil man für diese Schäden unbegrenzt haftet.
Bootsteilkaskoversicherung:
Sie kommt für Schäden wie Brand, Explosion, Blitzschlag und Diebstahl auf.
Bootsvollkaskoversicherung:
Diese Versicherung zahlt bei Unfall, Schäden durch höhere Gewalt und für einen Teildiebstahl, wie zum Beispiel den Diebstahl eines Außenbordmotors des Bootes.
Kosten:
Für den Beitrag ist die Ausstattung des Bootes von Wichtigkeit. Auch Selbstbeteiligungen und schadenfreie Jahre spielen eine Rolle. Das Risiko wird durch die Vermietung des Bootes oder durch die Teilnahme an Segelregatten erhöht.
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