Bauherrenhaftpflicht
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Jeder Hausbau birgt Risiken, die abgesichert werden sollten. Der Bauherr ist gemäß den Verkehrssicherungspflichten verpflichtet, seine Baustelle in der Bauphase ordnungsgemäß abzusichern, damit sich keine Person verletzt. Er haftet auch dann, wenn er die Planung, Bauleitung und Bauführung an den Architekt, Handwerker oder Bauunternehmer übergeben hat.
Versicherungsschutz:
Der Versicherungsschutz der Bauherrenhaftpflichtversicherung erstreckt sich auf die gesetzlichen Haftungsansprüche, sogenannte Schadensersatzansprüche Dritter, die auf Grund der Verletzung der Verkehrssicherungspflichten, bei der Durchführung von Bauvorhaben entstehen können. Unter die Verkehrssicherungspflichten fallen sowohl eine ausreichende Beschilderung als auch eine gute Beleuchtung. Ohne die Versicherung steht der Bauherr durch die finanziellen Folgen eines Schadens vor dem Ruin.
Kosten:
Bevor eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, sollte man seine Privathaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung überprüfen. Oft ist das Risiko schon bis zu einer gewissen Bausumme im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung darin enthalten. Wird die Bausumme überschritten, wird der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung unverzichtbar erforderlich.
Laufzeit:
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung wird als Einmalprämie zu Beginn des Vertrages bezahlt und läuft für die gesamte Dauer des Bauvorhabens, maximal 24 Monate. Eine wichtige Ergänzung der Versicherungen für Bauherren ist neben der Bauherrenhaftpflicht auch die Bauleistungsversicherung.
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